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Erben

Was sind die Schritte und Verfahren zur Geltendmachung meiner Erbrechte?

Vom Vertrag mit Sogeni bis zum Eingang der Ihnen zustehenden Gelder aus dem Nachlass ist ein Prozess zu durchlaufen, bei dem wir alle Vorgänge begleiten und koordinieren.

Unterzeichnung der Zustimmung und der besonderen Vollmacht

Sobald ein Erbe gefunden ist, setzt sich Sogeni mit ihm in Verbindung, um ihm eine Zustimmung vorzulegen. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich Sogeni, dem Erben einen Nachweis über seine Rechte an dem Nachlass zu erbringen, den sie ihm offenlegen will. Mit der Unterzeichnung dieser Zustimmung und einer besonderen Vollmacht zur Durchführung bestimmter Verwaltungsverfahren beauftragt der Erbe Sogeni, seine Eigenschaft als Berechtigter offiziell zu erbringen. In der Zustimmung wird auch die Vergütung von Sogeni festgelegt, die nur dann fällig wird, wenn der Nachlass positiv ist und angenommen wird.

Die Unterzeichnung der Zustimmung und der besonderen Vollmacht ist daher der Ausgangspunkt des Prozesses, der es dem Erben ermöglicht, seine Rechte geltend zu machen.

NB: Im besonderen Fall von Rückständen oder Vermögenswerten, die bei der Teilung eines bereits abgewickelten Nachlasses nicht berücksichtigt wurden, wird dem Erbe anstatt der Zustimmung direkt ein Offenbarungsvertrag vorgelegt.

Einreichung der Erbenakte bei den Behörden

Auf der Grundlage des vom Erben erteilten Mandats kann Sogeni eine Akte zusammenstellen mit dem Ziel, seine Rechtstellung anerkannt zu machen. Die Akte enthält alle amtlichen Dokumente, die die familiären Bindungen zwischen dem Erben und dem Verstorbenen belegen.

Offenbarung

Nach Annahme der Akte durch die Behörden und gegebenenfalls nach Ablauf der Frist, innerhalb derer sich die Erben, die den Nachlass beanspruchen, melden können, kann Sogeni dem Erben die Identität des Verstorbenen mitteilen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Vermögenswerte des Nachlasses Sogeni im Allgemeinen noch nicht bekannt.

Offenlegung des Inventars und Annahme oder Ausschlagung des Nachlasses

Einige Zeit nach Ablauf der Verwaltungsfrist legen die Behörden das Inventar der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Nachlasses offen. Es stehen dann zwei Alternativen zur Verfügung :

  • Annahme des Nachlasses und Beantragung des Erbscheins im Falle eines positiven Netto-Nachlasses
  • Ausschlagung des Nachlasses im Falle eines negativen Nettonachlasses.

Wird die Erbschaft ausgeschlagen, endet das Mandat von Sogeni und alle bis dahin angefallenen Kosten verbleiben bei ihr. Der Begünstigte erbt keine Schulden und hat keine Kosten zu tragen.

Nachlassregelung und Auszahlung der den Erben zustehenden Beträge

Im Falle eines positiven Nachlasses wird das Verfahren mit allen Schritten fortgesetzt, die mit der Liquidation und Aufteilung des Nachlasses verbunden sind. In dieser Phase ist Sogeni für die Durchführung oder Koordinierung aller Maßnahmen im Interesse der von ihr vertretenen Erben verantwortlich. Da sie von diesen eine Vollmacht für diese Zwecke erhalten hat, stellt sie sicher, dass die Aufteilung im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgt und dass der Nachlass in voller Übereinstimmung mit den Steuer- und Rechtsbehörden abgewickelt wird.

Nach der Abwicklung des Nachlasses erhält jeder Erbe seinen Anteil am Erbe, abzüglich der Erbschaftssteuer und der Vergütung von Sogeni für die erbrachten Leistungen gemäß den in der Zustimmung (gegebenenfalls in dem Offenbarungsvertrag) festgelegten Sätzen.